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Covid-19-Schutzimpfung

Hausarztpraxen dürfen seit dem 7. April 2021 gegen COVID-19 impfen.

Zunächst werden Arztpraxen jedoch nur mit sehr kleinen Impfstoff-Mengen versorgt. Bei der Impf-Reihenfolge orientieren sie sich außerdem an den Empfehlungen der Coronavirus-Impfverordnung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Deshalb bitten wir Sie um Geduld.

Sobald ein Impftermin für Sie feststeht, erhalten Sie eine Information Ihrer Hausarztpraxis, bei der Ihnen auch der entsprechende Impfstoff mitgeteilt wird. WICHTIG: Auf der Seite des Robert Koch Institutes finden Sie unter den unten stehenen Links die entsprechenden Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen für Ihren Impfstoff.

mRNA-Impfstoff

Vektor-Impfstoff

Bitte drucken Sie die Formulare aus und bringen sie ausgefüllt mit Ihrer Versichertenkarte und Ihrem Impfausweis mit zu Ihrem Impftermin. Auch für die zweite Impfung benötigen Sie erneut einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Geduld und Ihre Mithilfe.

Ihr Landarztnetz Lahn-Dill