Aktueller Hinweis

Patienten mit Atemwegssymptomen oder Fieber müssen sich vorher telefonisch melden. Betreten Sie unsere Praxen nur nach Voranmeldung, damit wir uns entsprechend vorbereiten können. Diese Maßnahme dient der Sicherheit anderer Patienten und unserer Mitarbeiter. Ab 01.10.2022 bis 07.04.2023 gilt in Arztpraxen bundesweit gemäß neuem Infektionsschutzgesetz die FFP2-Maskenpflicht.